Strafrecht – fachmännische Verteidigung vor Gericht
Für ein sicheres Zusammenleben in unserer Gesellschaft ist die Bestrafung von Bürgern bei einem kriminellen Handeln unverzichtbar. Wann und in welchem Rahmen dies stattfindet, ist durch das deutsche Strafrecht geregelt. Alleine ein Strafgericht kann hierbei eine Geld- oder Gefängnisstrafe aussprechen, wobei die Umstände des jeweiligen Delikts detailliert zu prüfen sind.
Falls Sie sich strafrechtlich vor Gericht verantworten müssen, stehe ich Ihnen als Rechtsanwalt für Strafrecht zur Seite. Mit einer langjährigen Erfahrung sorge ich für eine fachkundige, gerichtliche Vertretung, um das drohende Strafmaß zu reduzieren oder eine Straffreiheit herbeizuführen. Nehmen Sie Kontakt auf, wenn Sie Hilfe im Bereich Strafrecht wünschen.
Was umfasst das moderne Strafrecht?
In Deutschland ist zwischen dem materiellen und formellen Strafrecht zu unterscheiden. Das materielle Recht umfasst alle Lebensbereiche, in denen ein Fehlverhalten zu einer Bestrafung des Täters führen kann. Das Strafgesetzbuch (StGB) stellt die wichtigste Rechtsnorm dar, die kriminelles Handeln wie Diebstahl und Raub, Betrug, Totschlag und Mord als Straftaten deklariert und einen adäquaten Strafrahmen festgelegt.
Ergänzend zum StGB wird das strafrechtliche Handeln durch viele Nebengesetze mit Verstößen in speziellen Lebensbereichen definiert. Zu diesen gehören beispielsweise:
– Arznei- und Betäubungsmittelgesetz
– Aktien- und Börsengesetz
– Waffengesetz
– Urheberrechtsgesetz
– Patent- und Markengesetz
Als fachkundiger Ansprechpartner für ein großes Spektrum des Strafgesetzes sind Sie in meiner Kanzlei bestens aufgehoben. Über die Jahre hinweg bin ich mit Strafverfahren in diversen Fachgebieten in Berührung gekommen und kann Ihnen eine professionelle Vertretung vor Gericht zusichern.
Keine Strafe ohne rechtliche Grundlage
Der rechtliche Grundsatz „keine Strafe ohne entsprechendes Gesetz“ ist fest mit dem deutschen Strafrecht verbunden. Hierneben nimmt die Auslegung einer Straftat und ihre vorherrschenden Umstände einen wesentlichen Einfluss auf den Urteilsspruch und das Strafmaß. In Diskussion mit der Staatsanwaltschaft kann ein versierter Rechtsanwalt im Strafrecht mildernde Umstände aufgrund des individuellen Tatbestandes aufzeigen und Ihr Strafmaß reduzieren.
In einem offenen und sachlichen Gespräch nehme ich eine Ersteinschätzung vor, welche Umstände zu Ihrem strafrechtlichen Vergehen geführt haben. Erhalten Sie so schon vor der Gerichtsverhandlung einen Eindruck, mit welchem Strafmaß Sie rechnen sollten und was eventuell für eine Strafminderung möglich ist. In jedem Fall berate ich Sie fair, unabhängig und in Ihrem persönlich besten Interesse.
Rechtsanwalt für Strafrecht – so helfe ich Ihnen weiter!
Sie wünschen nach einem strafrechtlichen Vergehen eine Rechtsberatung oder die fachkundige Vertretung vor Gericht? Kommen Sie noch heute auf meine Kanzlei zu und mit mir ins Gespräch. Mit meiner Expertise zeige ich Ihnen auf, was Sie juristisch und menschlich erwartet und wie ich Ihnen als erfahrener Rechtsanwalt weiterhelfen kann.